Rechtsanwälte

Philip Sebastian Groth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Philip Sebastian Groth

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht, absolvierte Rechtsanwalt Groth das Referendariat im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main. Parallel zum Referendariat arbeitete er in einer renommierten deutschen Wirtschaftskanzlei sowohl im Arbeits- als auch im Gesellschaftsrecht.

Nach dem Abschluss des Referendariats war Rechtsanwalt Groth ab 2010 in den beiden ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien Ulrich Weber und Partner und Pflüger Rechtsanwälte in Frankfurt am Main als angestellter Rechtsanwalt tätig. Hier beriet und vertrat er insbesondere Führungskräfte sowie Betriebsräte bei gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen.

Von 2013 bis 2015 arbeitete Rechtsanwalt Groth bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Watson Farley & Williams in München in der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Er beriet dabei führende nationale sowie internationale Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Seit 2015 ist Rechtsanwalt Groth selbständig als Rechtsanwalt tätig. Von Wiesbaden aus berät er deutschlandweit Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte.

Seit 2020 wird Rechtsanwalt Groth vom Handelsblatt unter „Deutschlands BESTE Anwälte“ geführt.

Rechtsanwalt Groth berät ausschließlich im Arbeitsrecht sowie den angrenzenden Rechtsgebieten. Er besitzt die deutsche und die australische Staatsbürgerschaft und berät sowohl in deutscher als auch englischer Sprache.

Bianca Scheidt, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Bianca Scheidt

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und dem Referendariat am Wiesbadener Landgericht mit Stationen in einer amerikanischen Wirtschaftskanzlei und dem Konzernjustitiariat der Deutschen Lufthansa absolvierte Frau Scheidt im Jahr 2013 das Zweite Juristische Staatsexamen mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt.

Nach ihrer Zulassung als Rechtsanwältin und kurzer praktischer Tätigkeit für einen Medizinerverband folgte ein einjähriges Master-Studium an der Queen Mary University in London im Rahmen dessen Frau Scheidt ihre Kenntnisse auf dem Gebiet des internationalen Arbeitsrechts – insbesondere im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung – erweitern konnte.

Von September 2014 bis September 2017 war Frau Scheidt in einer renommierten, wirtschaftlich ausgerichteten Wiesbadener Sozietät als angestellte Rechtsanwältin tätig. In dieser Funktion beriet sie mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Neben ihrer Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin in einem Berufsverband praktiziert Frau Scheidt seit dem Jahr 2017 als selbstständige Rechtsanwältin. Stets zielorientiert, auf der Suche nach der besten Lösung und mit dem Blick auf das Wesentliche gerichtet, betreut und berät Frau Scheidt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen. Dabei unterstützt Frau Scheidt insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und bei Zeugnisstreitigkeiten. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht umfasst ihr Beratungsspektrum auch die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren, die Begleitung von Versetzungen und anderen personellen Einzelmaßnahmen sowie die Unterstützung bei betriebsverfassungsrechtlichen Themen.

Seit Juni 2018 ist Frau Scheidt zudem als Ehrenamtliche Richterin am
Arbeitsgericht Frankfurt tätig und daher mit den Interessen und Vorgehensweisen aller Beteiligten vertraut.

Frau Scheidt berät in deutscher und englischer Sprache.