In weiten Bereichen besteht das Arbeitsrecht aus Arbeitnehmerschutzrechten. Für Arbeitgeber ist vor diesem Hintergrund in allen Personalfragen eine zielorientierte und vorausschauende Planung essentiell. Nur so können Konflikte bereits im Vorfeld vermieden oder zumindest zu Gunsten des Arbeitgebers geführt werden. Unsere bundesweite Beratung deckt dabei alle Phasen des Arbeitsverhältnisses ab. Wir beraten bei der Vertragsanbahnung, im bestehenden Arbeitsverhältnis sowie bei der Trennung von Arbeitsverhältnissen. Im Fokus steht dabei stets eine praxistaugliche Lösung zu finden. Hierbei entfernen wir uns auch mal von eingetretenen Pfaden und suchen den individuell besten Weg, um das vorgegebene Ziel zu erreichen.
Wir verstehen uns als dauerhafter Ansprechpartner der Geschäftsführung bzw. der Personalabteilung. Das Verständnis für das Unternehmen sowie die Branche des Arbeitgebers sind für uns eine Grundvoraussetzung, um dauerhaft die bestmögliche Beratung sicherzustellen.
Wir bieten zudem für Mitarbeiter der Personalabteilungen sowie für Führungskräfte Seminare Arbeitsrecht an.