Führungskräfte befinden sich häufig auf einer Ebene zwischen dem Arbeitgeber und dem klassischen Arbeitnehmer. Sie haben aufgrund Ihrer Verantwortung und Kenntnisse innerhalb des Unternehmens eine herausgehobene Position. Zahlreiche Arbeitnehmerschutzrechte finden auf sie daher keine oder nur eingeschränkte Anwendung. Dies gilt es in allen Stadien des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen. Bereits die Gestaltung des Arbeitsvertrags verlangt besondere Sorgfalt und Weitsicht. Bei der Durchführung und vor allem bei Trennungsprozessen ist eine frühzeitige Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten notwendig, um stets die eigene Verhandlungsposition zu kennen und ideal für sich zu nutzen.