Die kollektivrechtliche Bündelung der Arbeitnehmerinteressen ist das stärkste Schutzschild für den einzelnen Arbeitnehmer. Der Betriebsrat verhandelt auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und kann eine sinnvolle Ergänzung und ein hilfreicher Gestalter im Unternehmen sein. Gleichzeitig darf er den Konflikt mit dem Arbeitgeber – so er sich denn nicht vermeiden lässt – nicht scheuen. Hierfür ist es unumgänglich, dass der Betriebsrat seine Rechte und Pflichten kennt.
Wir bieten Beratung bei der Gründung von Betriebsräten, Schulungen für die Mitglieder des Betriebsrats sowie die Vertretung in außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Verhandlungen an.